Beim Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität braucht die Polizei wirksame Mittel. Doch wie weit darf sie gehen? Karlsruhe macht Vorgaben und setzt eine Frist.
Bundesverfassungsgericht urteilt zu BKA-Gesetz - Der Erste Senat hat den Befugnissen der Sicherheitsbehörden neue Grenzen gesetzt. - Foto: Uli Deck/dpa
Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Befugnisse des Bundeskriminalamts beim Sammeln und Speichern von Daten ein. Einzelne Teile des 2017 reformierten BKA-Gesetzes seien verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht. Es knüpft die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen an strenge Bedingungen und verlangt genaue Regelungen beim Speichern von Daten Verdächtiger.
Von Bedeutung sei auch, ob die Person wiederholt und in welchem Ausmaß straffällig wurde. Auch könne man sich an Delikten ausrichten wie beispielsweise Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Waffen- und Sprengstoffkriminalität, Wirtschafts- und Umweltkriminalität oder politisch motivierter Kriminalität.
Unter den Beschwerdeführern waren Rechtsanwältinnen, ein politischer Aktivist und zwei Fußballfans, die in Polizeidatenbanken gelandet waren. „Es ist festgestellt worden, dass es eine große Schwelle geben muss, dass Daten gespeichert werden können und somit nicht jede Person einfach in der Datenbank landen kann“, freute sich Beschwerdeführerin Stephanie Dilba. Der Deutsche Journalisten-Verband sprach zudem von einem Sieg für die Pressefreiheit.
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