Die Angeklagten sollen geheime Dokumente und Informationen aus dem BND an den russischen Inlandsgeheimdienst FSB gegeben haben (Symbolbild).
Im Prozess wegen des Verdachts der Russland- Spionage hat der angeklagte Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes die Vorwürfe bestritten. Sein Verteidiger Johannes Eisenberg erklärte im Namen seines Mandanten Carsten L. vor dem Berliner Kammergericht: „Der Angeklagte wollte und hat den BND nicht verraten.“ Die Bundesanwaltschaft wirft dem seit 2007 zur Geheimhaltung verpflichteten BND-Mitarbeiter und dem mitangeklagten Geschäftsmann Arthur E.
Dafür sollen sie laut Anklage einen „Agentenlohn“ von 450.000 Euro beziehungsweise 400.000 Euro erhalten haben. Die beiden Deutschen sitzen in Untersuchungshaft.Arthur E. hatte im Januar und Februar vor dem 6. Strafsenat seine Sicht vorgetragen. Rund vier Monate nach Prozessbeginn äußerte sich nun Carsten L. erstmals dazu. Der BND-Mitarbeiter bestritt dabei über seinen Verteidiger Schilderungen des Mitangeklagten.
Prozeß Anklageerhebung Johannes Eisenberg Bundesnachrichtendienst BND Bundesanwaltschaft Beim Bundesgerichtshof GBA
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