Es ist ein Mammut-Verfahren: Schon viermal hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst. Doch nun scheint es das wohl gewesen zu ein.
Es ist ein Mammut-Verfahren: Schon viermal hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst. Doch nun scheint es das wohl gewesen zu ein.Im Verfahren gegen den Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng hat die Staatsanwaltschaft München I ihre Revision gegen das Urteil zurückgenommen.
Das Landgericht München I hatte den Weltmeister von 2014 zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, er wurde dafür aber lediglich verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt.Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Diese sehen vor, dass er jeweils 50.
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