Wegen Erdogan-„Schmähkritik“ - Böhmermann zieht vors Verfassungsgericht
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Unterlassungsklage von Satiriker Böhmermann gegen Kanzlerin Merkel abgewiesen.Der Satiriker hatte unter dem Titel „Schmähkritik“ am 31. März 2016 in seiner ZDFneo-Sendung „Neo Magazin Royale“ teils wüste Beschimpfungen gegen Erdogan vorgetragen und ihm unter anderem Sex mit Tieren unterstellt.
Erdogan klagte auf Unterlassung gegen den Moderator. Das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht verboten in dem zivilrechtlichen Streit schließlich weite Teile des Gedichts.Damit blieb es Böhmermann untersagt, 18 von 24 Zeilen der „Schmähkritik“ zu wiederholen.
Zuletzt war Böhmermann in dem Rechtsstreit auch vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der BGH hatte die Beschwerde des Satirikers gegen die Nichtzulassung der Revision durch das OLG Ende Juli abgewiesen. Die Rechtssache habe weder grundsätzliche Bedeutung, noch diene sie der Fortbildung des Rechts, hieß es zur Begründung.
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