Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies Beschwerden ab. Es wächst die Sorge, dass viele Deutsche ihr Feuerwerk nun im Ausland kaufen.
Das wegen der Corona-Pandemie beschlossene bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk kann vor Silvester juristisch nicht mehr gestoppt werden. Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies Beschwerden von Pyrotechnikherstellern und -händlern in einem Eilverfahren ab. Der Bundesverband Pyrotechnik bedauerte am Mittwoch die Entscheidung. Aus der Politik kamen Warnungen vor einer Umgehung des Verbots durch Käufe im Ausland und im Internet.
Das Verkaufsverbot war per Bundesverordnung erlassen worden. Es wurde damit begründet, dass die durch die Corona-Pandemie stark in Anspruch genommenen Krankenhauskapazitäten entlastet werden sollten. Ein entsprechendes Verbot hatte bereits im vergangenen Jahr gegolten. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die Regelung nicht zu beanstanden sei. Die Maßnahme sei geeignet, die Zahl der durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk verletzten Menschen zu vermindern, hieß es. Die Beschwerdeführer versuchten es danach auch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, blieben aber nach Angaben vom Dienstagabend auch hier ohne Erfolg. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.
Die OVG-Richter verwiesen darauf, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Regelung nicht möglich sei. Der mit ihr verfolgte Zweck, eine weitere Belastung der insbesondere wegen der Corona-Pandemie stark ausgelasteten Krankenhäuser zu verhindern, überwiege in der Folgeabwägung deshalb.
„Enttäuschend an dem Beschluss ist, dass das Gericht gewissermaßen nicht in der Sache entscheidet, sondern sich aufgrund der vermeintlich kurzen Zeit auf eine rechtmäßigkeitsunabhängige Interessenabwägung zurückzieht“, erklärte Ingo Schubert, Vorstand des Pyrotechnikverbands. „Dies bedeutet, dass eine grundlegende Auseinandersetzung mit den einzelnen Sachargumenten ausbleibt.
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