Informationen zur Briefwahl bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2023. Voraussetzungen, Fristen und Ablauf.
Am 23. Februar findet die Neuwahl des Deutschen Bundestags statt. Wer seinen Stimmzettel an diesem Tag aus welchem Grund auch immer nicht persönlich abgeben kann oder möchte, hat mit der Briefwahl eine Alternative. Sie ist schnell erledigt und läuft in der Regel problemfrei ab. Trotzdem gibt es einiges zu beachten - vom Beantragen der Unterlagen bis zu den geltenden Fristen . Um den Stimmzettel per Post zu erhalten, muss er zunächst beantragt werden.
Alles, was dazu benötigt wird, sind die Angaben des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift. Das geschieht in der Regel bei der Gemeinde des eigenen Hauptwohnsitzes. Ob der Antrag persönlich oder schriftlich, per Post, E-Mail oder sogar Fax gestellt wird, spielt dabei keine Rolle. Einige Gemeinden bieten das Formular auch online an. Auch der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann einfach ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Wichtig: Wird der Antrag für jemand anderen gestellt, muss das persönlich oder schriftlich mit einer unterschriebenen und gültigen Vollmacht erfolgen. Der Antrag muss bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, gestellt werden. Nur in Ausnahmefällen - etwa einer plötzlichen Erkrankung - ist eine Beantragung noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Die Kommune oder Gemeinde sendet die Wahlunterlagen anschließend an die gemeldete Wohnanschrift oder, sofern gewünscht, an eine alternative Adresse - etwa den Urlaubsort. Alternativ können die Unterlagen persönlich bei der zuständigen Behörde abgeholt werden - das ist gerade bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen erst kurz vor dem Wahltag oder noch am Wahltag zu empfehlen. Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel selbst muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr am Ziel eintreffen. Dafür empfiehlt die Bundesregierung, die Wahlzettel bei einem Versand innerhalb von Deutschland mindestens drei Tage vor der Wahl bei der Post abzugeben. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben. Dafür müssen sie aber einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen - und zwar spätestens bis 2. Februar. Den Antrag können Interessierte auf der Website der Bundeswahlleiterin herunterladen. Wenn man nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt hat und sofern dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, kann man den Antrag online an die zuständige Gemeinde schicken. Alle anderen müssen ihn postalisch einsenden. Zuständig ist die Gemeinde, bei der im Ausland lebende Deutsche vor ihrem Wegzug gemeldet waren, oder - sofern sie niemals in Deutschland wohnhaft waren - an die Gemeinde, mit der sie am engsten verbunden sind. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten im Ausland lebende Deutsche entweder per Post oder über die örtlichen Auslandsvertretungen, wenn der Kurierweg genutzt wurde. Bei grenznahen Ländern dauert das aber oft ähnlich lange wie der normale Postweg. Spätestens am 17. Februar sollten die Stimmzettel fertig ausgefüllt zurück bei der Gemeinde sein, rät das nordrhein-westfälische Innenministerium. Tipp: In Ländern mit unzuverlässigen oder besonders langen Postwegen kann der Kurierweg auch für die Rücksendung der Wahlzettel verwendet werden. Eine Übersicht dieser Länder gibt es auf der Website der Bundeswahlleiterin
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