Briefwahl für Auslandsdeutsche: Eilantrag gegen geringe Chancen

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Briefwahl für Auslandsdeutsche: Eilantrag gegen geringe Chancen
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Die bevorstehende Bundestagswahl in Deutschland stellt für Auslandsdeutsche besondere Herausforderungen. Aufgrund der kurzfristig angesetzten Neuwahl und der damit verbundenen knappen Zeitspanne für die Briefwahl befürchten viele Wähler, ihre Stimme nicht abgeben zu können. Gabriel Straub, ein Deutscher in Südafrika, hat deshalb Klage gegen das Bundesinnenministerium eingereicht und fordert die Gewährleistung einer effektiven Wahlbeteiligung. Auch das Auswärtige Amt sieht sich in seiner rechtlichen Handlungsfähigkeit beschränkt, bemüht sich aber, die Teilnahme von Auslandsdeutschen an der Wahl zu ermöglichen. Es gibt jedoch keine Garantie, dass alle Wähler ihre Stimme abgeben können, und es wird auf das verfassungsrechtliche Leitbild der Urnenwahl im Wahllokal in Deutschland verwiesen.

Deutschland steht vor einer aussergewöhnlichen Bundestagswahl : Nur wenige Wochen nach dem Rücktritt der Regierung ist die Wahl in den Terminkalender gerutscht. Die Situation ist besonders für deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben, kompliziert. Während die Wahl in Deutschland am 26. März stattfinden wird, bereiten sich die zuständigen Behörden auf die Herausforderungen der Briefwahl für Auslandsdeutsche vor.

Lange Postwege und die knappe Zeitspanne für die Briefwahl könnten dazu führen, dass viele Wähler ihre Stimme nicht abgeben können.Einer von ihnen ist Gabriel Straub, der vor drei Jahren von Berlin nach Kapstadt, Südafrika gezogen ist. Straub arbeitet in der Immobilienbranche und befürchtet, dass ihm die Möglichkeit zur Stimmabgabe verwehrt bleibt. Er ist überzeugt, dass die vorgesehenen zwei Wochen für die Briefwahl zu kurz sind, insbesondere in Anbetracht der langen Postzeiten zwischen Deutschland und Südafrika. Straub hat deshalb Klage gegen das Bundesinnenministerium beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht und verlangt die Gewährleistung einer effektiven Wahlbeteiligung.Das Auswärtige Amt sieht sich in seiner rechtlichen Handlungsfähigkeit beschränkt, aber es bemüht sich, die Teilnahme von Auslandsdeutschen an der Wahl zu ermöglichen. In den meisten Ländern steht den Auslandsdeutschen der amtliche Kurierweg zur Verfügung, und es wurden Sonderkuriere eingerichtet. Einige Auslandsvertretungen haben zudem Dienstreisen von Mitarbeitern so angepasst, dass diese im Notfall Briefwahlunterlagen transportieren können. Obwohl das Auswärtige Amt sich bemüht, gibt es keine Garantie, dass alle Auslandsdeutsche ihre Stimme abgeben können, und es wird auf das verfassungsrechtliche Leitbild der Urnenwahl im Wahllokal in Deutschland verwiesen. Die genaue Zahl der betroffenen Wahlberechtigten ist schwer zu ermitteln, da es für Deutsche im Ausland keine Meldepflicht gibt. Das Auswärtige Amt geht von drei bis vier Millionen Wahlberechtigten aus, aber nur 130.000 haben sich bei der letzten Bundestagswahl 2021 ins Wählerverzeichnis eingetragen. Straub kritisiert die hohen Hürden, die die Wahlbeteiligung von Auslandsdeutschen beeinträchtigen. Das Verfahren zur Eintragung ins Wählerverzeichnis ist mittlerweile digitalisiert, doch er hält es für unzureichend. Er vergleicht die Situation mit anderen Ländern wie der Türkei oder Frankreich, in denen die Wahlbeteiligung von Auslanddeutschen bei nationalen Wahlen bei 50 Prozent liegt. In diesen Ländern können Bürger direkt in den entsprechenden Auslandsvertretungen wählen. Straub plädiert für eine Gesetzesänderung, die die Wahlbeteiligung von Auslandsdeutschen erleichtert. Die Möglichkeit, direkt in Auslandsvertretungen zu wählen, wäre nach seiner Meinung ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren und inklusiveren Demokratie

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