Seit dem 1. April ist das Kiffen teils erlaubt – aber nicht für Menschen unter 18 Jahren. Agim Ibishi, Leiter der Fachstelle Sucht, schildert seine Eindrücke.
Bünde. Seit dem 1. April ist das Kiffen in Deutschland teilweise legalisiert. Damit ist Erwachsenen der Konsum sowie in begrenzter Menge der Besitz und Anbau von Cannabis erlaubt. Was den öffentlichen Konsum angeht, herrschen besondere Regeln. So ist das Rauchen von Cannabis in und in Sichtweite von Schulen, Kitas und Jugendzentren verboten. Ebenso in der Nähe von und auf Spielplätzen.
Allerdings gibt Ibishi zu bedenken: Cannabis könne unter Umständen zu Psychosen führen und sei oft ein Einstieg, um auch andere Drogen auszuprobieren. „Manche können mit den Auswirkungen von Cannabis umgehen, andere wiederum nicht. Das ist sehr individuell.“ „Was wir vermitteln wollen: Das Gesetz ist das eine. Für uns bleibt aber alles trotzdem so, wie es vorher war. Eine Suchterkrankung ist eine Suchterkrankung“, betont Ibishi.
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