In einem neuen Prozess gegen die deutsche IS-Rückkehrerin Jennifer W. hat die Bundesanwaltschaft vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) am Montag eine
Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten gefordert. 13 Jahre und sechs Monate davon sollen nach dem Willen der Anklagebehörde für den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens verhängt werden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Ein Urteil will der Staatsschutzsenat des Münchner OLG am Dienstag kommender Woche verkünden.
Die aus Niedersachsen stammende W. wurde in einem ersten Prozess 2021 unter anderem wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Form einer Versklavung mit Todesfolge sowie wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu zehn Jahren Haft verurteilt.
W. reiste 2014 im Alter von 23 Jahren in das damalige Herrschaftsgebiet der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat nach Syrien aus und lebte dort mit ihrem Ehemann. Dieser band das von den Paar versklavte jesidische Mädchen im Hof des gemeinsamen Wohnhauses in der prallen Sonne so lange an ein Fenstergitter, bis es starb. W. soll nichts dagegen unternommen haben.
Nach Angaben der Gerichtssprecherin stellte die Nebenklage, die Angehörige des getöteten Mädchens vertritt, in ihrem Plädoyer am Montag vor Gericht keinen konkreten Strafantrag. s Verteidigung forderte demnach ein Strafmaß wie schon im ersten Urteil gegen ihre Mandantin. W.s Ehemann ist wegen der Tat inzwischen rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.
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