Finanzhof hat große Zweifel an Attacs Gemeinnützigkeit: Die Globalisierungskritiker könnten endgültig ihre Steuervorteile verlieren - mit womöglich erheblichen finanziellen Konsequenzen.
ist er damit wieder"daheim" in Bayern. Zu Zahlen und Bilanzen ist der studierte Diplom-Journalist und Politikwissenschaftler eher zufällig gekommen - hat sie aber schnell lieben gelernt. Wenn er sich nicht gerade um Müchner Banken kümmert, interessiert er sich für Technik-Themen, schaut englischsprachige Serien oder versucht sich an der Kletterwand.
Dabei geht es in dem Urteil nicht um die eigentlichen politischen Tätigkeiten und Einstellungen von Attac. Entscheidend war für die Münchner Richter lediglich, wo die Grenze verläuft zwischen politischen Aktivitäten, die mit der Gemeinnützigkeit vereinbar sind, und solchen, die sie ausschließen. Nur Vereine, deren Arbeit auf diese Zwecke zielt, können demnach steuerlich gefördert werden - und in diesen Bereichen auch politisch aktiv werden. Dann genießen sie Erleichterungen bei der Körperschafts- und Umsatzsteuer und dürfen vor allem Spendenbescheinigungen ausstellen, die Spender wiederum in der Steuererklärung geltend machen können. Für viele Vereine ist es deshalb von großer Bedeutung, als gemeinnützig anerkannt zu werden.
Damit überschritten sie auch die Grenze der politischen Bildung. In dieser, so der BFH, könnten zwar"auch Lösungsvorschläge für Problemfelder der Tagespolitik erarbeitet werden". Das aber setze"ein Handeln in geistiger Offenheit voraus" - was die Richter bei Attac nicht sahen. Der Trägerverein habe seine Forderungen viel mehr bei Kampagnen verbreitet"um so die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung zu beeinflussen".
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