Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon-Prime

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Eine Preiserhöhung des Online-Händlers Amazon für Prime-Abonnements vor vier Jahren ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) unwirksam.

ANZEIGE Eine Preiserhöhung des Online-Händlers Amazon für Prime-Abonnements vor vier Jahren ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshof unwirksam. Wer schon seit mehr als vier Jahren Prime-Kunde beim Online-Händler Amazon ist, zahlt künftig erstmal weniger.

Das Unternehmen mit Deutschland-Sitz in München hat einen Rechtsstreit um Preiserhöhungen auch in dritter Instanz - am Bundesgerichtshof - verloren. Amazon kündigte umgehend Konsequenzen an, nachdem das Urteil aus Karlsruhe bekanntgeworden war. Und für Betroffene ist das noch nicht alles: In einem anderen Verfahren geht es darum, Geld zurückzubekommen.

Vor vier Jahren hat Amazon den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland erhöht, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Davon betroffen waren laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Millionen Kundinnen und Kunden. Aus Sicht der Verbraucherschützer war die Erhöhung rechtswidrig, sie zog vor Gericht. Prime-Kunden zahlten seit September 2022 bei jährlicher Abrechnung 89,90 statt 69 Euro, bei monatlicher Zahlung 8,99 statt 7,99 Euro.

Der Dienst bietet unter anderem schnellen und kostenlosen Versand sowie Video- und Musik-Streaming. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten. Die obersten Zivilrichter in Deutschland haben die beanstandeten Regelungen zu Preisanpassungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt. Ihnen sei nicht hinreichend deutlich zu entnehmen, welche Rechte dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung durch Amazon zustehen, entschied der dritte Zivilsenat in Karlsruhe.

Kunden seien durch die Intransparenz unangemessen benachteiligt. In den Vorinstanzen hatten schon das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf die Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm ebenfalls für unwirksam erklärt.

Dagegen ging Amazon am BGH vor. Daher war der Fall noch nicht rechtskräftig entschieden. Für Altkunden gelten damit wieder bis auf weiteres die alten Preise.

„Wir sind mit dem Urteil zur Umsetzung unserer Preisänderung nicht einverstanden, werden aber den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht“, teile eine Amazon-Sprecherin mit. Was ist mit schon gezahlten Gebühren? Verbraucherinnen und Verbraucher können Geld entweder individuell zurückfordern.

Dabei sind Verjährungsfristen zu berücksichtigen. Nach Angaben von Iwona Husemann, Rechtsreferentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale, können Betroffene die letzten drei Jahre geltend machen. Oder sie schließen sich einer Sammelklage an, welche die Verbraucherzentrale NRW schon unabhängig vom Ausgang am BGH im Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm erhoben hat .

Die geht laut Husemann zurück bis zur Preiserhöhung. Wie hoch der individuelle Anspruch ausfällt, hängt laut den Verbraucherschützern unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt und welches Prime-Modell genutzt wurde. , in das man sich als Betroffener oder Betroffene eintragen lassen kann. Das haben bislang laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen etwa 145.000 Menschen gemacht.

Die Anmeldung sei weiterhin möglich – bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung. Die freuen sich über den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen.

„Der BGH hat jetzt klargestellt: Nicht jede Preisanpassungsklausel ist ein Freifahrtschein für Unternehmen“, erklärte der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski. Eine höchstrichterliche Klärung durch den BGH zur Wirksamkeit einseitiger Preisanpassungsklauseln in Streaming- beziehungsweise Dauerschuldverhältnissen habe Signalwirkung über den Amazon-Fall hinaus, erklärte Daniela Holzinger vom Verbraucherschutzverein . Dieser hat auch Verfahren wegen Preiserhöhungen bei Netflix, Apple TV und Wow gestartet. Dass der BGH die Linie des Düsseldorfer Oberlandesgerichts bestätigt hat, stärkt die Erfolgsaussichten der Rückforderungsansprüche. Allerdings muss man sich die konkreten Klauseln im Einzelfall genau anschauen.

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