Bundesinnenministerium durfte Berlin Aufnahme von Geflüchteten aus Moria verbieten

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Im Jahr 2020 wollte der Berliner Senat 300 Menschen aus griechischen Flüchtlingscamps in die Hauptstadt holen. Dass das Bundesinnenministerium dies nicht erlaubte, war rechtens, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht.

Dass das Bundesinnenministerium dem Land Berlin im Sommer 2020 verboten hat, 300 besonders schutzwürdige Menschen aus dem griechischen Flüchtlingslager Moria aufzunehmen, war rechtens. Das hat am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer verbot dem Land Berlin Ende Juli 2020 jedoch offiziell die Aufnahme weiterer Geflüchteter. In einem Schreiben an den damaligen Berliner Innensenator Andreas Geisel teilte Seehofer mit, er könne sein Einvernehmen zum Landesaufnahmeprogramm aus rechtlichen Gründen nicht erklären.

Im November 2020 kündigte der Berliner Senat aufgrund dieser Entscheidung an, Klage gegen das Bundesinnenministerium zu erheben. Diese Klage hat das bei verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern zuständige Bundesverwaltungsgericht nun abgewiesen."Die Versagung des Einvernehmens zu der Anordnung war rechtmäßig", so das Bundesverwaltungsgericht.

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