Berlin - Das Bundesinnenministerium stuft das rote Dreieck, welches die Hamas zur Markierung von Feinden verwendet, sowie Bildnisse von Hamas-Repräsentanten künftig als verbotene Kennzeichen der islamistischen
Berlin - Das Bundesinnenministerium stuft das rote Dreieck, welches die Hamas zur Markierung von Feinden verwendet, sowie Bildnisse von Hamas-Repräsentanten künftig als verbotene Kennzeichen der islamistischen Terrororganisation ein. Dies geht aus einem internen Schreiben des Ministeriums unter der Leitung von Nancy Faeser an die Innenministerien der Bundesländer vom 31. Oktober hervor, über das die"Welt" berichtet.
Nach Rechtsauffassung des Innenministeriums fällt die Verbreitung oder öffentliche Verwendung dieser Symbole, beispielsweise auf Demonstrationen, damit unter den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuchs. Über die Strafbarkeit entscheiden Gerichte."Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bewertet in seiner Kompetenz als Verbotsbehörde des Bundes auch das auf der Spitze stehende rote Dreieck als Kennzeichen der Hamas", heißt es in dem Schreiben.
Des Weiteren gelten laut Schreiben"Bildnisse von Repräsentanten der Hamas als Kennzeichen der Hamas". Als Beispiele werden etwa der im Oktober getötete Hamas-Führer Yahya Sinwar sowie sein Nachfolger Khaled Meschaal genannt.
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