Berlin (ots) - Im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wird endlich der dringende gesetzgeberische Handlungsbedarf zur Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses anerkannt
Im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wird endlich der dringende gesetzgeberische Handlungsbedarf zur Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses anerkannt - zumindest bezogen auf Weiterbildungsambulanzen. Mit völligem Unverständnis stellt die Bundespsychotherapeutenkammer aber fest, dass eine Regelung geschaffen werden soll, die eine angemessene Finanzierung explizit verhindert.
"Kosmetische Änderungen und Verschlimmbesserungen sichern keine psychotherapeutische Weiterbildung. Eine ausreichende Finanzierung von Weiterbildungsstellen in Praxen, Weiterbildungsambulanzen und Kliniken wird mit dem GVSG nicht erreicht", kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer."Das GVSG verschreibt sich dem Ziel, den psychotherapeutischen Nachwuchs zu sichern.
Das GVSG sieht keine gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen oder Kliniken vor. Die Weiterbildungsambulanzen sollen laut GVSG die Weiterbildung über die abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellte Psychotherapeut*innen in Weiterbildung refinanziert bekommen.
Die BPtK hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf auf den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf hingewiesen und konkrete Regelungsvorschläge zur Sicherstellung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung unterbreitet: https://api.bptk.de/uploads/STN_B_Pt_K_Ref_E_GVSG_61954ea588.pdfE-Mail: [email protected]: https://www.presseportal.
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