Der Bundesrat hat ein umfangreiches Paket an Gesetzesänderungen im Energiebereich gebilligt, das vom Bundestag bereits beschlossen wurde. Die Änderungen umfassen Förderprogramme für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie eine Reform des Emissionshandels, um die CO₂-Bepreisung an EU-Recht anzupassen.
Der Bundesrat hat ein Gesetzespaket mit mehreren energiepolitischen Vorhaben gebilligt. Der Bundestag hatte die Gesetzesänderungen bereits beschlossen. Zum einen geht es um eine längere staatliche Fördermöglichkeit für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – das sind Anlagen, die gleichermaßen Strom und Wärme erzeugen. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, sagte, ohne die Verlängerung des Gesetzes hätte ein Stillstand beim Ausbau der Fernwärme gedroht.
Der Bundesrat billigte zudem eine Reform des Emissionshandels. Dabei geht es um die CO₂-Bepreisung und notwendige Anpassungen an EU-Recht. Zu den Gesetzesänderungen gehört auch, dass das Stromnetz besser für den wachsenden Anteil erneuerbarer Anlagen ist rasant gestiegen. Verhindert werden sollen nun sogenannte Stromspitzen, was zu Engpässen im Netz führen könnte. Netzbetreiber sollen speziell kleinere Anlagen besser nach Bedarf steuern können. Die Länderkammer billigte außerdem ein Gesetz, das eine stärkere Förderung von Bioenergie vorsieht. Bei einem Gesetz zur Windkraft geht es um eine bessere Steuerbarkeit beim Bau von Windrädern an Land. Die Änderung zielt vor allem auf die Lage in Nordrhein-Westfalen. Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung will einen 'Wildwuchs' beim Windkraftausbau außerhalb bestimmter Planungszonen verhindern
Energiepolitik Bundesrat Emissionshandel Windkraft Bioenergie
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