Das umstrittene Cannabis-Gesetz der Bundesregierung kann am 1. April wie geplant in Kraft treten. Der Bundesrat ließ das Vorhaben passieren. Mit dem Gesetz werden der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau der Droge für Erwachsene erlaubt.
Eine Zustimmung des Bundesrats für das Gesetz war nicht erforderlich, die Länderkammer hätte es aber in den Vermittlungsausschuss übersenden und dadurch verzögern können. Eine Mehrheit dafür kam nicht zustande.Mehrere Rednerinnen und Redner hatten vor der Abstimmung im Bundesrat erneut ihre Vorbehalte gegen das Gesetz zum Ausdruck gebracht.
Die bayerische Gesundheitsministerin, die CSU-Politikerin Gerlach, nannte das Gesetz einen Irrweg, der die Länder vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand stelle. Hessens Ministerpräsident Rhein nannte das Gesetz eine"Katastrophe für Deutschland" und warnte:"Diese Welle, die da auf uns zurollt, ist vollständig unverantwortbar."
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte vor der Abstimmung erneut für das Gesetz geworben. Es sei eine einmalige Gelegenheit, die gescheiterte Cannabis-Politik der vergangenen Jahre zu reformieren. Durch Entkriminalisierung und bessere Aufklärung könne man besonders die junge Generation vor Konsum und dem Schwarzmarkt schützen.
Der öffentliche Konsum wird beschränkt erlaubt. In Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist er nicht erlaubt. In Fußgängerzonen darf ab 20 Uhr konsumiert werden. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten.Der Bundesrat billigte auch das sogenannte , das 3,2 Milliarden Euro jährlich zur Entlastung von Unternehmen vorsieht, und und die Krankenhausreform. Patienten sollen künftig besser erkennen können, welche Klinik in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet und wie ihre Qualität ist.
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