Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf zur Teillegalisierung von Cannabis gebilligt. Das umstrittene Gesetz soll Ende des Jahres in Kraft treten.
Eine Legalisierung mit vielen Einschränkungen: Ab 18 Jahren soll der Besitz bis zu 25 Gramm Cannabis erlaubt werden, privat darf man bis zu drei „weibliche blühende Pflanzen“ anbauen. Dazu wird es eine streng geregelte Abgabe von Cannabis über bestimmte Clubs geben mit zahlreichen Einschränkungen:
Die Clubs dürfen maximal 500 Mitglieder haben, das Mindestalter für eine Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre. Jeder Cannabis-Verein muss im Vereinsregister eingetragen sein und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen sowie einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen. In der Öffentlichkeit bleibt Kiffen im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten verboten. Auch in Fußgängerzonen soll zwischen 7 und 20 Uhr kein Konsum erlaubt sein.Einen kommerziellen Verkauf in Fachgeschäften soll es vorerst nicht geben.
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