Bundesregierung lehnt Verschiebung von Schnellladerpflicht an Tankstellen ab

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Bundesregierung lehnt Verschiebung von Schnellladerpflicht an Tankstellen ab
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Die Bundesregierung lehnt die von Branchenvertretern geforderte Verschiebung der Schnelllader-Pflicht an Tankstellen bis 2030 oder 2032 ab. Der Kabinettsbeschluss aus dem Mai 2023 sieht vor, dass große Tankstellenunternehmen ab dem 1. Januar 2028 jeweils einen Schnellladepunkt mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt an ihren Tankstellen anbieten müssen.

Die Bundesregierung lehnt eine von Branchenvertretern geforderte Verschiebung der Schnelllader-Pflicht an Tankstellen bis 2030 oder 2032 ab. Der Bund hält die beschlossene Einführung im Jahr 2028 für „machbar“.Der Kabinettsbeschluss, wonach große Tankstellenunternehmen ab dem 1. Januar 2028 jeweils einen Schnellladepunkt mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt an ihren Tankstellen anbieten müssen, stammt aus dem Mai des vergangenen Jahres.

Als „große Tankstellenunternehmen“ gelten Betreiber mit mindestens 200 Standorten, damit kleine und regionale Anbieter ausgenommen und vor „wirtschaftlicher Überforderung“ geschützt werden. So sollen rund 8.000 zusätzliche Schnellladepunkte „an Tankstellen oder im direkten Umfeld“ entstehen, wie die damals Regierung vorrechnete. Zwar bauen eben vor allem große Tankstellen-Ketten wie Shell oder Aral von sich aus Schnelllader auf, weil sie darin ein (künftiges) Geschäftsmodell sehen – im März 2024 standen sieben Prozent der Schnelllader in Deutschland an Tankstellen. Dennoch kam vor allem der Zeitplan bis 2028 in der Mineralölbranche in Summe nicht gut an, es wurde der Vorwurf der Planwirtschaft laut. Branchenvertreter hatten in der Folge gefordert, die Einführung der Schnelllader-Pflicht um zwei bis vier Jahre zu verschieben – also auf 2030 oder 2032. Dieser Forderung wird die Ampel-Regierung aber nicht nachkommen, wie aus der Antwort auf eine Anfrage des Parlaments zu dem Thema hervorgeht. Eine Verlängerung würde die Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf den Markthochlauf der E-Mobilität reduzieren, heißt es dort. Und: Die Umsetzungsfrist sei unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus verschiedenen Förderprogrammen realistisch. Die „Basisversorgung“ bei der Schnellladeinfrastruktur will die Bundesregierung bekanntlich mit dem Deutschlandnetz aufbauen, um schnelle Ladesäulen nicht nur an die wirtschaftlich attraktiven Standorte, sondern auch in die Fläche zu bringen. „Im Hinblick auf das Ziel von 15 Millionen E-Autos im Jahr 2030 wird sich der Bedarf an Ladeinfrastruktur in Zukunft weiter erhöhen. Deshalb braucht es aus Sicht der Bundesregierung eine gesetzliche Verpflichtung, die das Angebot an Lademöglichkeiten perspektivisch sichert“, so die Bundesregierung im Mai. An dieser Haltung hat sich im politischen Berlin also seitdem nichts geändert. Die Idee einer Ladesäulen-Pflicht an Tankstellen – da es eine Versorgungsauflage ist, kann durchaus von einer „Pflicht“ gesprochen werden – geht auf den „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ zurück, den die Regierungbeschlossen hatte – damals mit dem Ziel, dass bis Ende 2026 an mindestens 75 Prozent der Tankstellen Schnelllader mit mindestens 150 kW in Betrieb sein sollen. Dieses Ziel wurde aberspricht ja nichts dagegen, außer vielleicht, dass die Restaurants, Super- und Baumärkte neben den Tankstellen bereits eigene Ladestationen errichtet haben und es irgendwann nicht mehr interessant sein wird jede Tankstelle zu erhalten Ist ja toll, was mich stört, mein Auto kann maximal 150kw, größere Schnellladef bringen mir gar nichts. Sinnvoll wäre es, daß man mit EC oder Kreditkarten bezahlen kann, was ja offensichtlich verschlafen wurde.Ich habe 5 Ladekarten und 2 Apps, trotzdem muß ich auf fremden Strecken mir erst eine Ladestation suchen.Das eine performantere Schnellladesäule nichts bringt, ist so nun auch nicht ganz richtig. Sie können damit wie gewohnt die 150 kW abrufen. Bezüglich der Bezahlmöglichkeiten ist die Situation momentan undurchsichtig, das stimmt. Hierfür ist die AFIR in der Umsetzung, zumindest gilt diese sofort für neu errichtete Ladesäulen. Für bestehende gibt es eine Übergangsfrist bis 2027.Grundsätzlich wird versucht eine Transformation in wenigen Jahren durchzuführen, wofür man eigentlich mehrere Jahrzehnte bräuchte. Natürlich läuft hierbei nicht alles wie gewünscht und es ist ein ständiger Lernprozess, aber es wird auf sehr hohem Niveau gemeckert.Ok, meine kann bis 250kW laden. Bis 2028 gibt es sicherlich noch leistungsfähigere EAutos. So eine Ladestation und die Stromleitung sollte schon ein Paar Jahre arbeiten, ohne dass es schon 2028 (oder 2024) schon veraltet ist.Diese Pflicht ist Unsinn. Besser wäre eine Pflicht für Supermärkte, siehe Petition 'Genug Schnelllader an Supermärkten'. Schaut mal bei openPetition rein. Das war genau mein Gedanke. Eine Tankstelle ist das Letzte, was ich als E-Autofahrer anfahren möchte. E-Autos lädt man, während man andere Tätigkeiten macht. Einkaufen, z. B. Hier denkt der Gesetzgeber mal wieder am Verbraucher vorbei.Ich halte es für absolut zielführend, wenn man einfach ohne eine App konsultieren zu müssen eine Tankstelle anfahren kann und davon ausgehen kann, dass man eine Schnelllade-Säule vorfindet.Das kommt dem Gefühl beim Tanken sehr nahe. Man mußte ja auch nicht prüfen, ob es Benzin oder Diesel gibt. Ich denke damit könnt man den Gewohnheiten der Menschen sehr entgegen und wird viele Zweifler auf die Seite der Elektromobilität ziehen. Also ein gutes Geset

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