Weil ein Gerichtsurteil der Bundesregierung unzureichende Bemühungen bei der Verbesserung der Luftqualität attestiert, zieht diese nun in die nächste Instanz.
Die Bundesregierung wehrt sich gegen ein Gerichtsurteil, das sie zu mehr Maßnahmen für saubere Luft verpflichtet. Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juli 2024 zum sogenannten Nationalen Luftreinhalteprogramm sei Revision eingelegt worden, teilte das Bundesumweltministerium mit. Damit ist nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Zug.Das OVG hatte die Bundesregierung zu Änderungen am Luftreinhalteprogramm verurteilt.
"Allerdings bleiben nach den Urteilsgründen noch rechtliche Fragestellungen offen, insbesondere in Bezug auf die konkreten Anforderungen an die zugrunde zu legenden Prognosen und an deren Aktualisierung", erläuterte der Sprecher. "Da diese Fragen auch für künftige Prognoseentscheidungen relevant sind, kann hier eine höchstrichterliche Klärung sinnvoll sein, um künftige Verfahren zu erleichtern.
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