Bundessozialgericht: Betriebliche Impfung kann Arbeitsunfall sein

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Bundessozialgericht: Betriebliche Impfung kann Arbeitsunfall sein
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Der Kläger hatte als Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 freiwillig an einer vom Krankenhaus organisierten Impfung gegen Schweinegrippe teilgenommen. Jahre später traten Fieberschübe auf, die er auf die Impfung zurückführt. Er beantragte daraufhin Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte es ab, einen Arbeitsunfall anzuerkennen.

Das BSG hob das Urteil der Vorinstanz auf und verwies den Fall zurück an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Eine planmäßig und freiwillig durchgeführte Impfung könne ein Unfallereignis sein, wenn sie zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führe, entschieden die Kasseler Richter. Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen der Impfung und der beruflichen Tätigkeit bestehen. Dieser Zusammenhang besteht nicht automatisch, nur weil der Arbeitgeber die Impfung empfiehlt, finanziert und im Betrieb durchführt. Er kann jedoch angenommen werden, wenn die Impfung hauptsächlich betrieblichen Zwecken dient.

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