Bundestag soll von 736 auf 630 Abgeordenete schrumpfen
Berlin - Der Bundestag soll nach der nächsten Wahl von derzeit 736 auf dauerhaft 630 Abgeordnete schrumpfen - und damit nicht ganz so stark wie ursprünglich geplant. Darauf haben sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP verständigt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Sonntag aus Koalitionskreisen erfuhr. Die Ampel-Koalition hatte ihren ersten Entwurf für eine Wahlrechtsreform Ende Januar in den Bundestag eingebracht. Darin waren noch 598 Sitze im Bundestag vorgesehen.
Diese Zahl wird nun auf den letzten Metern noch einmal erhöht, um die Zahl „verwaister Wahlkreise“ zu verringern, aus denen kein direkt gewählter Abgeordneter ins Parlament entsandt wird. Der Änderungsantrag liegt der dpa vor, zuerst berichtete das Nachrichtenportal „Pioneer“ darüber. Die Reform soll am Donnerstag oder Freitag im Bundestag verabschiedet werden.
Stehen einer Partei über die Zweitstimme eigentlich weniger Sitze zu, als sie über die Erststimme Wahlkreise gewonnen hat, bekommt sie sogenannte Überhangmandate zugesprochen. Die anderen Parteien erhalten dafür wiederum Ausgleichsmandate. Beides soll nun wegfallen. Der Bundestag wird damit eine gesetzlich festgelegte Größe von 630 Abgeordneten haben. Die Zahl der Wahlkreise bleibt bei 299. Es werden aber 331 Mandate statt wie ursprünglich vorgesehen 299 über die Landeslisten vergeben. Damit soll die Zahl der Abgeordneten, die einen Wahlkreis über die Erststimmen gewinnen und trotzdem nicht in den Bundestag kommen, möglichst klein gehalten werden.
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