Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Die Briefwahlunterlagen werden ab Januar verschickt. Wichtige Informationen zum Ablauf der Briefwahl.
Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt – und damit deutlich früher als ursprünglich geplant. Da das Zeitfenster für die Rücksendung der Wahlunterlagen kürzer als bei regulären Wahlen ist, gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Infos. Die Deutsche Post sieht sich für die Briefwahl zur Bundestagswahl gut gewappnet. Das Unternehmen teilte am 13. Januar mit, dass der Versand der Wahlbenachrichtigungen angelaufen sei. Damit können die Bürger die Briefwahl beantragen.
Die Unterlagen hierzu inklusive Stimmzettel bekommt man der Post zufolge frühestens Anfang Februar. Bei den meisten Kommunen kann der Briefwahlantrag auch online gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: ggf. eine abweichende Versandanschrift (sofern die Briefwahlunterlagen nicht an die Wohnanschrift versandt werden sollen). Die Post, die zum Logistikkonzern DHL gehört, appellierte an die Kommunen, den Druck der Wahlunterlagen – also der Stimmzettel – rechtzeitig sicherzustellen. Die Bundeswahlleitung teilte mit: »Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 2. Februar 2025 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung.« Im Wählerverzeichnis registriert seien alle Bürgerinnen und Bürger, die am 12. Januar und damit am 42. Tag vor der Wahl bei ihrer Kommune mit Hauptwohnung gemeldet waren. Die Wahlbenachrichtigungen geben auch das jeweilige Wahllokal für Wählerinnen und Wähler am 23. Februar an. Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte für eine Nachprüfung unverzüglich beim Wahlamt am Ort seiner Hauptwohnung nachfragen.Wichtig ist, dass der Wahlbrief am 23. Februar bis spätestens 18 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde eingegangen sein muss. Sollten Sie sich für Briefwahl entschieden haben, empfiehlt die Bundesregierung, die Wahlzettel bei einem Versand innerhalb Deutschlands mindestens drei Tage vor der Wahl zu verschicken. Ja, alle Bürger und Bürgerinnen, die Briefwahl beantragen, können ihre ausgefüllten Unterlagen bei der zuständigen Wahlbehörde persönlich einreichen. Hierzu werden spezielle Briefwahllokale eingerichtet, die bis zum Wahltag um 18 Uhr geöffnet haben. vor der Briefwahl gewarnt . »Wir sollten das Briefwahlaufkommen deshalb gering halten«, sagte Thüringens Landeswahlleiter Holger Poppenhäger. Wer sichergehen wolle, dass sein Stimmzettel zähle und nicht am Montag nach der Wahl noch herumliege, sollte im Wahllokal wählen oder aber die Unterlagen sofort nach dem Erhalt ausfüllen und zurückschicken. Die hessische Verwaltung von Ringgau (Werra-Meißner) bietet sogar an, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die ausgefüllten Stimmzettel bei den Wählerinnen und Wählern abholen. Die Post hält solche Bedenken jedoch für unbegründet. Deutsche im Ausland, die nicht in der Bundesrepublik gemeldet sind, aber wählen wollen, müssen bis spätestens zum 2. Februar schriftlich ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Die Bundeswahlleitung ergänzt: »Der Antrag ist gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl und kann bereits jetzt gestellt werden.
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