Oppositionsführer Merz und SPD-Fraktionschef Mützenich erläutern Bundespräsident Steinmeier ihren Zeitplan – ein Überblick.
Bei der Neuwahl, die am 23. Februar stattfinden soll, gilt erstmals ein neues Wahlrecht, die sogenannte Grundmandatsklausel aber bleibt. Oppositionsführer Merz und SPD -Fraktionschef Mützenich erläutern dem Bundespräsidenten ihren Zeitplan – ein Überblick.Der Neuwahltermin steht – so geht es nun weiterWenn am 23. Februar – wie nun geplant – ein neuer Bundestag gewählt wird, geschieht dies nach einem neuen Wahlrecht.
Mützenich bestätigte den Termin und verkündete den Fahrplan, der bereits am Vormittag bekannt geworden ist: Der Bundeskanzler werde am 11. Dezember die Vertrauensfrage ankündigen, über die der Bundestag dann am 16. Dezember abstimmen soll. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundespräsidenten könne es dann zu Neuwahlen am 23. Februar kommen, sagte Mützenich vor der Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion.
Die Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann bestätigt ebenfalls eine Absprache, dass die bisherigen Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sowie die Union dem Bundespräsidenten den 23. Februar 2025 als Termin für eine vorgezogene Bundestagswahl vorschlagen wollen. „Ich denke, mit diesem Datum herrscht nun Klarheit für Bürgerinnen und Bürger“, sagt Haßelmann vor einer Sitzung der Grünen-Fraktion.
Wenn Scholz die Vertrauensfrage erwartungsgemäß verliert, schlägt er nach Artikel 68 Grundgesetz dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier vor, den Bundestag aufzulösen. Brand sah sich im Wahlprüfungsausschuss erneut scharfer Kritik aus den Reihen der Union ausgesetzt, da sie in der vergangenen Woche in einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz auf Risiken bei einem frühen Wahltermin hingewiesen hatte. Sie sah darin „eine hohe Gefahr, dass der Grundpfeiler der Demokratie und das Vertrauen in die Integrität der Wahl verletzt werden könnte“. Scholz hatte ursprünglich eine Neuwahl erst im März befürwortet.
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