Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die eilige Auslieferung einer deutschen Person aus der linken Szene nach Ungarn unrechtmäßig war.
Die eilige Auslieferung einer deutschen Person aus der linken Szene nach Ungarn ist unrechtmäßig gewesen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Deutschland hatte die non-binäre Person im Juni letzten Jahres den ungarischen Behörden übergeben, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in einer einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt hatte.
Der Klägerin wird in Ungarn vorgeworfen, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Personen vermeintliche Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen zu haben. Sie soll seit 2017 einer linksextremen Gruppe angehören. Sie wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen. Derzeit befindet sie sich in einem ungarischen Gefängnis.
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