Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Auslieferung einer Person nach Ungarn, die an Angriffen auf Rechtsextremisten beteiligt war, unzulässig war. Die Person, die sich selbst als non-binär identifiziert, befindet sich weiterhin in Ungarn.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sieht jedoch keine Möglichkeit, die Person nach Deutschland zurückzuführen. »Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht s haben wir selbstverständlich zur Kenntnis genommen«, sagte Badenberg. Sie verwies darauf, dass die Person auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts nach Ungarn ausgeliefert wurde.
Die Senatsverwaltung für Justiz sei hier nicht zuständig, es gebe für sie keine Rechtsgrundlage, hier tätig zu werden. Badenberg sagte weiter: »Und ansonsten ist das natürlich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sowohl von der Generalstaatsanwaltschaft, aber auch vom Kammergericht zur Kenntnis genommen und bei künftigen ähnlichen Fällen entsprechend berücksichtigt werden wird.« Der Person, die sich selbst als non-binär identifiziert, wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein. Es geht um Übergriffe beim jährlich stattfindenden »Tag der Ehre«. In diesem Zusammenhang laufen in Ungarn weitere Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Linksextremisten. Die in der linken Szene als »Maja« bekannte Person wurde in Jena geboren und wurde im Dezember 2023 in Berlin verhaftet. Dann war sie nach Angaben ihres Rechtsanwalts in Dresden inhaftiert. Deutschland lieferte sie schließlich im vorigen Juni nach Ungarn aus – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in einem Eilbeschluss vorläufig untersagte. Doch die einstweilige Anordnung aus Karlsruhe kam zu spät. Im Januar 2025 entschied das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache, dass die eilige Auslieferung nach Ungarn unzulässig war. Das Berliner Kammergericht habe nicht ausreichend geprüft, welche Haftumstände die betroffene Person in Ungarn erwarten. Die Entscheidung zur Auslieferung verletze »Maja« in ihren Grundrechten.
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