Karlsruhe - Rund eineinhalb Jahre vor der Wahl des nächsten Bundestags stehen die Regeln dafür auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Dieses
Das von der Ampel-Koalition durchgesetzte neue Wahlrecht wurde vor allem von der Union stark kritisiert. Sogar von"Manipulation" war die Rede. Nun berät das höchste deutsche Gericht über die Reform.
Mit der Gesetzesänderung wurde die Zahl der Sitze auf 630 gedeckelt. Erreicht werden soll dies durch den Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate, die denbisher immer weiter anwachsen ließen. Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate im Bundestag gewann als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Diese Überhangmandate durfte sie behalten. Die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate.
Wegfallen soll auch die sogenannte Grundmandatsklausel. Sie bewirkte, dass eine Partei, die unter der Fünf-Prozent-Hürde blieb, trotzdem in Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzog, wenn sie mindestens drei Direktmandate errungen hatte. Davon profitierte bisher vor allem die Linke. Bei der2021 kam sie zwar nur auf 4,9 Prozent der Zweitstimmen.
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