Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Bundesländer der Deutschen Fußball-Liga (DFL) die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen dürfen. Die DFL hatte gegen diese Regelung geklagt, verlor nun aber vor dem höchsten Gericht des Landes. Der Streit hatte sich jahrelang hingezogen, nachdem das Land Bremen erstmals 2015 die Mehrkosten für zusätzliche Einsatzkräfte bei einem Hochrisikospiel in Rechnung stellte.
Bundesländer dürfen der Deutschen Fußball -Liga ( DFL ) die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Fußball spielen in Rechnung stellen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden und damit eine Verfassungsklage der DFL abgewiesen. Hochrisikospiele sind Fußball spiele, bei deren Umfeld besonders heftige Fankrawalle zu erwarten sind. Das sind vor allem Spiele, bei denen besonders verfeindete Fangruppen aufeinandertreffen.
Beispiele sind etwa Derbys wie Borussia Dortmund gegen den FC Schalke 04 oder politisch aufgeladene Spiele wie das Aufeinandertreffen der eher linksgerichteten Fans des FC St. Pauli mit den eher rechtsgerichteten Anhängern von Hansa Rostock. Bei diesen Spielen sind mehr Sicherheitskräfte im Einsatz als bei einem üblichen Fußballspiel. Und das verursacht Mehrkosten, die bislang die Länder zu tragen hatten. Hintergrund ist ein jahrelanger Streit zwischen der DFL und dem Bremer Innenressort. Im August 2015 stellte die Behörde der DFL erstmals die Mehrkosten für zusätzliche Einsatzkräfte bei einem Hochrisikospiel in Rechnung. Unter dem Strich ging es um knapp 400.000 Euro. Zuvor hatte das Land eine Regelung erlassen, laut der die Stadt bei bestimmten Großveranstaltungen Gebühren für einen höheren Polizeiaufwand erheben kann. Die DFL sei als Veranstalterin für die Gefahrenlage und das Polizeiaufgebot bei so einem Event verantwortlich, so das Land. Die DFL zog dagegen vor Gericht, scheiterte 2019 aber bereits vor Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Daraufhin reichte die Deutsche Fußball-Liga eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht ein, die die Richter nun abgewiesen haben. Die Liga argumentierte vergebens, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit außerhalb der Stadien eine staatliche Kernaufgabe sei, die grundsätzlich aus Steuermitteln zu finanzieren ist. Niederlage für die Deutsche Fußball Liga (DFL): Die Polizeigebühr für Hochrisikospiele des Landes Bremen ist im Prinzip rechtmäßig, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, aber Bundesligist Werder Bremen könnte durch die DFL jetzt zur Kasse gebeten werden. Die Bremer Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte das Verfassungsgericht. 'Die Verfassung kennt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem die polizeiliche Gefahrenvorsorge durchgängig kostenfrei zur Verfügung gestellt und ausschließlich aus dem Steueraufkommen finanziert werden müsste', sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hat der DFL über die vergangenen Jahre insgesamt zwei Millionen Euro für Polizeikosten in Rechnung gestellt. Die Hälfte davon musste Werder Bremen an den Ligaverband zurückzahlen, der Rest wurde vorerst gestundet. Heißt: Sollten der DFL weitere Kosten in Rechnung gestellt werden, könnte das auch direkte Auswirkungen auf die Clubs haben und damit auf die Wettbewerbsfähigkeit. Finanzstarke Vereine wie FC Bayern München oder RB Leipzig könnten eine solche Kostenbeteiligung sicher leichter wegstecken als der 1. FSV Mainz 05 oder Holstein Kiel. Das ist noch nicht ganz klar. Berlin hatte bereits angekündigt, die Mehrkosten für Polizeieinsätze nicht an die DLF weiterleiten zu wollen. 'Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Begründung bewerten, sobald sie vorliegt. Es gilt aber auch weiterhin meine Position, dass das Land Berlin keine Kostenbeteiligung für Vereine an Zusatzausgaben bei Polizeieinsätzen im Hinblick auf Hochrisikospiele plant', sagte Innen- und Sportsenatorin Iris Spranger (SPD). Damit vertritt sie eine klar andere Haltung als der Bremer Innensenator Märuer. Der sagte: 'Die Entscheidung ist voll befriedigend, da bleibt nichts offen. Es ist ein sehr schöner Tag. Das zeigt, dass es sich lohnt zu kämpfen. Am vernünftigsten wäre es nun, einen Fonds einzurichten, dann muss nicht jedes Land einzeln eine Gebührenordnung einführen. Der Druck auf den Profifußball ist gewachsen - dem kann man sich natürlich verweigern. Aber man muss so oder so zahlen. Ich bin sicher, dass wir in der Bundesinnenministerkonferenz eine Mehrheit organisieren können, um das Thema endgültig zu beenden.' Für Niedersachsen erklärte Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD), die weiteren Schritte 'sorgsam abwägen' zu wollen. Ihr vorrangiges Ziel bleibe, 'dass die Vereine die Gewalt in ihren Stadien in den Griff bekommen und es gar nicht erst zu Polizeieinsätzen kommen muss'. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte, das Urteil eröffne die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung. Es spreche aber keine Verpflichtung dafür aus. 'Ich strebe ein bundesweit einheitliches Vorgehen an', kündigte er an. Ähnliche Stimmen kommen aus Hamburg
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