Die AfD stellt als einzige Partei in keinem Bundestagsausschuss den Vorsitz. Die Fraktion sieht sich dadurch ungleich behandelt und reichte Klage in Karlsruhe ein. Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht geäußert.
in Karlsruhe mit dem Antrag gescheitert, dass ihre Kandidaten zumindest vorläufig den Vorsitz in mehreren Bundestagsausschüssen übernehmen. Der Zweite Senat wies in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung den Eilantrag der Partei ab. Endgültig wird über die Klage erst zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptsacheverfahren entschieden.
Die drei AfD-Kandidaten waren von den übrigen Ausschussmitgliedern nicht gewählt worden, woraufhin die Partei nachAls einzige Partei im führt die AfD in keinem Ausschuss den Vorsitz – die anderen wollen ihre Kandidaten nicht mittragen. Die Fraktion spricht von einem Bruch jahrzehntelanger Gepflogenheiten und klagte deswegen in Karlsruhe.Die Ausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. »Die Ausschussvorsitzenden haben eine bedeutende Position«, heißt es auf der Homepage des Bundestags. Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie.
An die AfD waren so der Innen- und der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit gefallen. Üblicherweise benennen die Fraktionen für ihre jeweiligen Ausschüsse dann auch einfach den oder die Vorsitzende – nur bei Widerspruch wird gewählt. Dabei hatten die anderen Abgeordneten am 15. Dezember in allen drei Ausschüssen die AfD-Kandidaten durchfallen lassen.
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