Mehr als sieben Jahre, nachdem das Album „Sonny Black“ von Bushido als jugendgefährdend auf den Index gesetzt wurde, ist der Rapper auch mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert.
Die Indizierung verletze ihn nicht in seiner Kunstfreiheit, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag mit. Die Karlsruher Richterinnen und Richter nahmen die Klage deshalb gar nicht zur Entscheidung an.
Die Bundesprüfstelle hatte die CD mit 15 Titeln im April 2015 auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt. Damit ist es verboten, das Album Kindern und Jugendlichen zugänglich zu machen, es ihnen gegenüber zu bewerben und zu verbreiten. Die Begründung: Die Texte würden verrohend wirken, einen kriminellen Lebensstil verherrlichen und Frauen sowie homosexuelle Menschen diskriminieren.vor Gericht gezogen. Der Streit ging bis zum Bundesverwaltungsgericht, wo der Rapper 2019 unterlag.
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Bushido scheitert mit Verfassungsklage gegen IndizierungMehr als sieben Jahre, nachdem das Album „Sonny Black“ von Bushido als jugendgefährdend auf den Index gesetzt wurde, ist der Rapper auch mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Die Indizierung verletze ihn nicht in seiner Kunstfreiheit, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag mit. Die Karlsruher Richterinnen und Richter nahmen die Klage deshalb gar nicht zur Entscheidung an.
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