Hannover (lni) - Wer volljährig ist, kann ab sofort bei Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses einen Antrag für einen Cannabis-Anbauverein stellen.
Cannabis-Anbauvereinigungen können nun Anträge bei der Landwirtschaftskammer stellen. Es gibt einige Voraussetzungen.
Damit tritt drei Monate nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und den privaten Anbau mit zahlreichen Vorgaben eine zweite Stufe bei der Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland in Kraft. Nicht kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern dürfen nach der Genehmigung an den Start gehen. Auch für die Anbau- und Abgabemengen gibt es festgelegte Obergrenzen.
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