Seit Ostermontag dürfen Erwachsene unter Auflagen Cannabis besitzen und auch konsumieren. Die Auflagen sind aber zahlreich und Kommunen fragen sich: Wie ...
Seit Ostermontag dürfen Erwachsene unter Auflagen Cannabis besitzen und auch konsumieren. Die Auflagen sind aber zahlreich und Kommunen fragen sich: Wie sollen wir diese kontrollieren?Seit dem 1. April ist der Besitz, private Anbau und Konsum von Cannabis unter Einhaltung bestimmter Regeln in Deutschland erlaubt.Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund Klarheit gefordert, wie die neuen Vorschriften anzuwenden sind.
„Für das Vertrauen in den Staat ist es wichtig, dass gesetzliche Regelungen stets so ausgestaltet werden, dass sie kontrollierbar und nachvollziehbar sind. Hier sehen wir beim aktuellen Cannabis-Gesetz noch deutliche Defizite“, kritisierte er. Seit dem 1. April ist der Besitz, private Anbau und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland erlaubt. Es dürfen aber nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet.
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