Trotz vieler Streitpunkte hat der Bundesrat einer Legalisierung von Cannabis zugestimmt. Damit soll der Anbau und Besitz der Droge zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt werden. Markus Söder (CSU) erklärte umgehend auf X, Bayern werde sich „an allem beteiligen, was das Gesetz stoppen oder verzögern könnte“.
Der THC-Wert ist kein sicherer Indikator für Fahrtüchtigkeit. Die Grenzwerte sollen deshalb erhöht werden, doch ein neues Messverfahren könnte hilfreicher sein.
München – Die Cannabis-Debatte wird schon seit Regierungsbeginn der Ampel hitzig geführt. Zum 1. April ist es nun so weit: Der berauschende Wirkstoff THC wird nicht länger rechtlich als Betäubungsmittel eingestuft. Während die Frage nach Regelungen zu Besitz und Eigenbedarf überwiegend geklärt sind, ist
Derzeit liegt der THC-Grenzwert für Autofahrer bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert ist jedoch zu niedrig angesetzt, wenn es nach demAutofahrer könnte sich mit der Cannabis-Legalisierung einiges ändernwahrscheinlich, dass der Grenzwert für THC angehoben wird Das führt dazu, dass Autofahrer noch belangt werden können, selbst wenn der Konsum keinen Einfluss mehr auf das Fahrverhalten des Fahrers hat. Verkehrsminister Wissing sagte derdazu: „Die Wirkung kann schon wieder verschwunden sein, während der THC-Gehalt im Körper noch in erhöhtem Maße vorhanden ist.“ Weiter sagte Wissing: „Dieses Phänomen haben wir bei Alkohol nicht“.Für Wissing stehe „die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt“.
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