Das Bundesverkehrsministerium plant, Daten zum Cannabiseinwirkung in der Straßenverkehrsunfallstatistik zu erfassen, um die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu evaluieren.
am Steuer sollen bald in der amtlichen Statistik erfasst werden. Dies ermögliche eine Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, heißt es in einem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministerium s, der in der kommenden Woche Freitag in den Bundesrat kommt.
Hintergrund ist die seit 2024 geltende Legalisierung des Cannabiskonsums mit vielen Auflagen. Begleitend gibt es auch einen Grenzwert für Cannabis beim Autofahren, ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Im Gesetz soll nun ergänzt werden, dass in der Straßenverkehrsunfallstatistik künftig auch Daten zum »Grad der Cannabiseinwirkung« erfasst werden – so wie schon zum Grad der Alkoholeinwirkung. Konkret geht es um Werte des berauschenden Wirkstoffs THC, die die Polizei bei Unfallaufnahmen ermittelt.
Die Statistik bezieht sich auf Unfälle, bei denen mindestens eine Person getötet oder verletzt wurde, sowie auf schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden. Erfasst werden etwa auch Daten zu Alter und Geschlecht der Unfallbeteiligten, zum Verkehrsmittel und dazu, wie lange man schon den Führerschein hat. Für Cannabis am Steuer gilt seit August 2024 ein gesetzlicher Grenzwert.
Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in der Flensburger Datei. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1000 Euro Buße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
Außerdem gilt wie bei Alkohol in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße. Die systematisch erhobenen Daten sollen die Unfallforschung verbessern, wie das Ministerium im Entwurf erläutert - zum Beispiel zu Verursachern von Cannabisunfällen oder zum Verhalten von jungen Fahrern und Fahranfängern. Auch Prävention und Aufklärung könnten gezielter angegangen werden.
Die noch von der Ampelkoalition umgesetzte Legalisierung lässt seit 1. April 2024 Kiffen und Anbau für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen zu. Haben Sie einen Fehler im Text gefunden, auf den Sie uns hinweisen wollen? Oder gibt es ein technisches Problem? Melden Sie sich gern mit Ihrem Anliegen.
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