'Compact': Nach Verbot des Magazins​ darf Sommerfest nicht stattfinden

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'Compact': Nach Verbot des Magazins​ darf Sommerfest nicht stattfinden
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Vor wenigen Tagen wurde das rechtsextreme Magazin „Compact“ verboten. Auch ein geplantes Sommerfest in Sachsen-Anhalt wurde untersagt. Dagegen wehrt sich der Veranstalter.

Nach dem Verbot eines Sommerfest s des rechtsextremen Magazin s „ Compact “ darf auch ein für Samstag geplantes „ Sommerfest der Pressefreiheit“ nicht am gleichen Ort stattfinden. Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte nach eigenen Angaben eine Verbotsverfügung der zuständigen Polizeiinspektion. Die Kammer habe sich der Meinung derangeschlossen, dass es sich um eine Ersatzveranstaltung des verbotenen „ Compact “- Magazin s handele, sagte Gerichtspräsident Andreas Pfersich.

Sein Domizil steht schon seit längerem im Fokus der Behörden, weil es als ein Treffpunkt der sogenannten Neuen Rechten gilt. Im Zuge des Verbots gab es auch eine Durchsuchung der Behörden auf dem Rittergut.Zum Sommerfest war unter anderem der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner angekündigt.

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