Nicht mal auf der Parkbank sitzen war in Bayern erlaubt: Solche Einschränkungen zu Beginn der Corona-Pandemie waren laut Gerichtsentscheidung zu streng. Wer Bußgeld bezahlen musste, kann dies nun zurückfordern. Der Erfolg ist bisher bescheiden.
Bußgeld zahlen, nur weil man sein Haus verlassen hat: Diese heute oft schon wieder verdrängte Corona-Bestimmung galt unter anderem vom 1. bis 19. April 2020 in Bayern. Zu Unrecht, urteilte später das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, wertete des Bundesverwaltungsgericht als schweren Eingriff in die Grundrechte und bestätigte damit eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Theoretisch kann man damit sein damals bezahltes Bußgeld zurückfordern - doch das hat nur in den wenigsten Fällen Erfolg. Von 348 Anträgen auf Rückzahlung von Corona-Bußgeldern in Bayern wurde bisher nur neun stattgegeben. Wie das bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, wurden bis 2. Mai 142 Anträge abgelehnt; der Rest sei noch in Bearbeitung.Insgesamt 22.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte, man habe das Verfahren zur Rückzahlung "so bürgerfreundlich und einfach wie möglich gestaltet". Betroffene müssten nur ein formloses Schreiben, zum Beispiel eine E-Mail, an das jeweilige Landratsamt oder die Stadtverwaltung schicken und eine Kopie des Bußgeld-Bescheids oder einer gerichtlichen Entscheidung beifügen.
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