Teilimpfpflicht gebilligt: Dass sich Beschäftigte im Gesundheitswesen gegen Corona immunisieren lassen müssen, sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Auch der Umstand, dass eine Impfung nicht komplett davor schützt, den Erreger weiterzugeben, ändert aus Sicht des Karlsruher Gerichts nichts an dieser Einschätzung. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes sei die Wissenschaft in großer Mehrheit davon ausgegangen, dass geimpfte und genesene Personen sich seltener infizierten. Das habe sich auch in jüngster Zeit nicht grundlegend geändert.
Dagegen sind Dutzende Verfassungsbeschwerden eingereicht worden, vor allem von ungeimpften Mitarbeitern entsprechender Einrichtungen.Grundsätzlich sei die Teilimpfpflicht rechtens, argumentierten sie damals.
Die Entscheidung aus Karlsruhe fällt nun in eine Zeit, in der die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht wieder an Fahrt aufnimmt.. Bundeskanzler Olaf Scholz machte daraufhin deutlich, dass er von einem neuerlichen Anlauf nichts halte. Anfang der Woche appellierten aber die Gesundheitsminister von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen angesichts einer womöglich bevorstehenden Corona-Welle im Herbst genau dafür.
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