Die elf landeseigenen Teststellen müssen aus Kostengründen zumachen. PCR-Tests sind aber weiterhin vielerorts verfügbar – etwa beim Hausarzt.
Die elf Corona-Teststellen, die vom Berliner Senat betrieben werden, müssen zum 31. März schließen. Wie die Gesundheitsverwaltung mitteilt, ist die Kündigung der Teststellen aufgrund fehlender Rechtsgrundlage und „haushalterischer Vorsicht“ notwendig. Der Anspruch auf kostenlose PCR-Tests für Personen, die ein positives Testergebnis durch einen Antigen-Schnelltest oder Selbsttest erhalten haben oder Covid-19-spezifische Symptome aufweisen, bleibe aber bestehen.
Berlin verfügt auch ohne die elf landeseigenen Teststellen weiterhin über eine breit aufgestellte Testinfrastruktur: So können Personen mit positivem Schnelltestergebnis, die symptomfrei sind, sich in zahlreichen Apotheken in der Stadt PCR-nachtesten lassen. Hinzu kommen mehr als 900 gewerbliche Corona-Teststationen, die weiterhin kostenlose Bürgertests durchführen. Die Gesamtkapazität liegt hier bei rund 500.000 Tests pro Tag.
Die gewerblichen Teststellen führen in der Regel keine PCR-Nachtestung durch. Einzige Ausnahme: Wenn in einer gewerblichen Teststelle eine Person positiv durch einen Schnelltest getestet wurde, kann sie direkt vor Ort einen kostenlosen PCR-Test bekommen.PCR-Tests immer seltener notwendig Personen mit Covid-19-spezifischen Symptomen können wie bisher bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten einen kostenfreien PCR-Test bekommen, auch ohne Vorliegen eines positiven Antigen-Schnelltests.
Eine Pflicht zur PCR-Bestätigung eines positiven Antigen-Schnelltest-Ergebnisses besteht für die meisten Menschen nicht mehr, wie die Gesundheitsverwaltung weiter mitteilt. Verpflichtet dazu sind lediglich Personen, die in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe tätig sind.
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