Corona-Gipfel heute: Bund und Ländern planen neue Einschränkungen für Gastronomie

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Erster Corona-Gipfel in 2022: Bund und Länder planen neue Einschränkungen für Gastronomie

Auch die Quarantäne-Regelungen sollen auf die aktuelle Situation angepasst werden.Berlin - Auch im neuen Jahr bekommt Deutschland wohl vorerst keine Verschnaufpause von der seit nun knapp zwei Jahren andauernden Corona-Pandemie.

Diedes Virus ist in Deutschland, sowie in weiten Teilen Europas auf dem Vormarsch und droht eine Welle auszulösen, welche die vorangegangenen Wellen an täglichen Neuinfektionen noch überbieten könnte. Alleine am Donnerstag verzeichnete das Robert Koch-Institut über 64.000 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden.Wie bereits vor Weihnachten angekündigt, treffen sich die Vertreter von Bund und Ländern deshalb am Freitag zum ersten Corona-Gipfel des neuen Jahres. Dann werden Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder über den Corona-Fahrplan für die kommenden Wochen beraten. Erste Erkenntnisse darüber, welche Regelungen am Freitag umgesetzt werden sollen, liefert wie gewohnt die Beschlussvorlage der Ministerpräsidentenkonferenz, dieDemnach will Kanzler Scholz bundesweit die 2G Plus-Regelung für Gastronomie und Restaurants einführen. Das würde bedeuten, dass künftig auch doppelt geimpfte Bürger bei einem Restaurant-Besuch zusätzlich einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen müssten. Ausnahmen gäbe es der Vorlage zu Folge nur für Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Unklar ist noch, ab wann diese Regelung greifen wird. In der Beschlussvorlage wird der 15. Januar als Stichtag genannt.Lockerungen finden in der Beschlussvorlage nur mit Blick auf die Quarantäne-Regelungen Erwähnung. Von dieser sollen in Zukunft Kontaktpersonen gänzlich befreit sein, die über einen vollständigen Impfschutz nach einerverfügen. Auch auf vergleichbare Gruppen wie frisch Genesene soll sich der Beschluss auswirken. Beschäftigte in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sollen sich darüber hinaus nach sieben Tagen durch einen PCR-Test freitesten können, wenn sie zuvor 48 Stunden waren. Die Regelung soll zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur beitragen. Auch für Schülerinnen und Schüler soll es Sonderregelungen geben. Als Kontaktperson sollen diese eine Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch einen Antigen-Schnelltest beenden können.Alle anderen bestehenden Maßnahmen und Einschränkungen sollen jedoch vorerst erhalten bleiben. Abzuwarten bleibt, ob die Teilnehmer der Ministerpräsidentenkonferenz sich am Freitag auf die festgehaltenen Beschlussvorschläge einigen können. Bereits beim letzten Corona-Gipfel vor Weihnachten forderten unter anderem die Bundesländer Sachsen und Baden-Württemberg strengere Maßnahmen und zeigten sich unzufrieden über die Beschlüsse.

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