Münchner Media Markt setzt einfach 2G-Regel aus und steht dazu: KVR überrascht
verzichtet eine Media Markt Filiale auf diese Regel. Der Media Markt im Euro-Industriepark hat die 2G-Regel überraschend ausgesetzt und lässt somit auch Ungeimpfte in den Laden.schrieb der Markt in einer Mail an seine Club-Mitglieder am Montagabend: „Ab sofort können Sie in unserem Markt ohne Vorlage eines Impfausweises oder negativen Coronatests einkaufen.
“ Als Grund nannte Media Markt: „Um Ihnen ein komfortables und sicheres Einkaufserlebnis zu gewährleisten, passen wir unser Hygienekonzept fortlaufend den aktuellen Gegebenheiten an.“am Mittwoch, dass in dem besagten Media Markt weder die 2G-Regel, noch die 3G-Regel gelte. „Aktuell ist nur eine FFP2-Maske erforderlich.“Die Aussetzung der 2G-Regel ist wohl nicht nur in einer Münchner Filiale der Fall. Wie das Münchner Kreisverwaltungsreferat auf Nachfrage vonmitteilte, habe es bei seinen regelmäßigen Kontrollen vor Ort festgestellt, dass in mehreren Filialen von Media Markt und Saturn in München Kontrollen von 2-G-Nachweisen nicht stattfinden. „Diese sind jedoch gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durchzuführen.“ Das Kreisverwaltungsreferat versicherte, dass es mit den Verantwortlichen in Kontakt stünde und bei Verstößen entsprechende Bußgeldverfahren einleiten werde. Wie diese Sanktionen konkret aussehen, ließ das Kreisverwaltungsreferat offen.Bund und Länder hatten im Dezember beschlossen, dass Ungeimpfte nur noch Zutritt zu Läden des täglichen Bedarfs haben. Dazu zählen Supermärkte, Postfilialen, Tankstellen, Drogerie-Märkte, Kiosk-Betriebe, Reformhäuser, Bäckereien, Metzgereien, Schneidereien, Waschsalons und Reinigungen, Blumenläden sowie Optiker, Hörgerätfilialen, Apotheken und Sanitätshäuser. Bei allen anderen Geschäften müssen Ungeimpfte draußen bleiben. In Bayern gibt es jedoch auch Ausnahmen. Von der 2G-Regel nicht betroffen sind Spielwarenläden und Bekleidungsgeschäfte. Gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel sind bisher einige Einzelhändler sogar richterlich vorgegangen. So hat etwa das Oberverwaltungsgericht Lüneburg dieNoch mehr Nachrichten aus München lesen Sie
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