Hamburg (lno) - Wegen falscher Masken-Atteste während der Corona-Pandemie hat das Landgericht Hamburg einen Arzt für Innere Medizin zu einem Jahr und zehn
Falsche Masken-Atteste - Arzt zu Bewährungsstrafe verurteiltEin Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung - so lautet das Urteil für einen Arzt, der 57 falsche Masken-Atteste in der Coronazeit ausgestellt hat. FotoEin Hamburger Arzt befreit seine Patienten in der Corona-Zeit reihenweise von der Maskenpflicht. Die Atteste stellt er ohne eine Untersuchung aus. Jetzt zieht ihn ein Gericht dafür zur Rechenschaft.
zur Befreiung von der Maskenpflicht zum Teil nur nach telefonischem Kontakt abgegeben. Es sei ein Grundsatz ärztlichen Handelns, dass es ohne Untersuchung keinen Befund geben könne.Das Gericht untersagte dem Angeklagten, drei Jahre lang Masken-Atteste auszustellen. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
Die Vorsitzende Richterin tadelte das Verhalten des Publikums während der 27 Verhandlungstage. Die Zuschauer hätten die Wachtmeister beleidigt und sich "absolut respektlos" gegenüber dem Gericht verhalten. Sie habe so etwas noch nie erlebt. "Ich bin entsetzt", sagte die Richterin. Die demokratischen Verantwortungsträger hätten in der Pandemie neue und sehr schwierige Entscheidungen treffen müssen. Ärzte stünden nicht außerhalb der Rechtsordnung. "Wer gegen geltendes Recht verstößt, der wird bestraft."Als strafverschärfend wertete die Kammer die Uneinsichtigkeit des Angeklagten. Er habe bis zum Schluss gesagt, dass er alles wieder so machen würde.
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