Corona-Rückholflüge: Reisende müssen sich an Kosten beteiligen Rückholaktion Charterflüge AuswärtigesAmt
Wer in der Corona-Pandemie in staatlich organisierten Charterflügen aus dem Ausland zurückgeholt wurde, muss sich an den Kosten beteiligen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Die Bundesregierung durfte demnach von den Reisenden einen Teil der Kosten zurückverlangen.
Die Pandemie sei ein Katastrophenfall, so das Gericht. Die von den Reisenden verlangten Pauschalsummen für die Flüge seien zulässig und auch nicht zu hoch gewesen, so das Gericht. Die Urteile in den beiden verhandelten Fällen sind noch nicht rechtskräftig. Berufungen wurden zugelassen.
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