Corona-Testzentren erfunden: Haft für 46-Jährigen

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Mit nie durchgeführten Tests nahm er fast 650.000 Euro ein: Ein 46-Jähriger, der von Berlin aus den Betrieb von Corona-Testzentren in Baden-Württemberg vorgetäuscht und Tests abgerechnet hatte, ist zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den geständigen Mann am Montag des Betrugs sowie des versuchten Betrugs schuldig.

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Der zur Tatzeit arbeitslose Mann hatte im November 2021 bei einem Landratsamt den Betrieb von zwei Testzentren beantragt. Er habe dabei seine Berliner Adresse angegeben und eine Testkapazität von jeweils 3000 Testungen pro Woche angegeben. Bei dem Schwindel habe der Mann gefälschte Mieterbescheinigungen eingereicht. Ende Dezember 2021 habe er als Verantwortlicher der beiden Teststationen die Registrierung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg beantragt.

Im Januar 2022 wurden 649.150 Euro auf ein Konto des in Berlin wohnhaften Mannes überwiesen. Eine zweite Auszahlung, die nach den von ihm gemeldeten Testungen und Sachkosten für beide Stationen rund 840.000 Euro betragen hätte, erfolgte nicht - es hätten sich im Zuge von Prüfungen Auffälligkeiten ergeben, so die Anklage.

Bei dem Angeklagten waren Vermögenswerte in Höhe von rund 240.000 Euro sichergestellt worden. Im Prozess hatte der Mann erklärt, er habe in nur wenigen Monaten etwa 400.000 Euro „verprasst“. Er habe das Geld in Spielhallen und Kasinos verjubelt und mit Freunden gefeiert. Bei dem Betrug, der über das Internet gelaufen sei, habe er mit etwa 20.000 Euro gerechnet. „Ich konnte es nicht fassen, dass es so einfach war“, sagte der seit vier Monaten inhaftierte Mann.

„Sehr schädlich“ habe sich der Angeklagte verhalten, hieß es weiter im Urteil. „400.000 Euro sind weg, wir wissen nicht, wo das Geld ist.“ Dass der 46-Jährige das Geld verspielte, halte das Gericht für eine Schutzbehauptung. Die Staatsanwältin hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger beantragte eine Strafe von maximal drei Jahren und fünf Monaten Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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