Der CSU-Bundestagsabgeordnete VolkerUllrich geht hart mit seinem früheren Parteifreund Georg Nüßlein ins Gericht und fordert als Konsequenz aus der Maskenaffäre schärfere Regeln für Parlamentarier, schreibt StifterMichael.
Erstens: Es gibt jenseits der strafrechtlichen Frage eine Kategorie des politischen und moralischen Anstandes. Dagegen haben sowohl Georg Nüßlein als auch Alfred Sauter verstoßen. Zweitens: Das Gesetz zur Abgeordnetenbestechlichkeit muss verschärft werden. Es kann nicht sein, dass solche Geschäfte nur dann strafbar sind, wenn ein Mandatsträger im Parlament direkt durch Abstimmungen handelt. Wir müssen die Gesetzeslücke schließen.
Nüßlein sagt, man könne die Amtsautorität eines Abgeordneten nicht verbieten. Kann ein einflussreicher Politiker überhaupt noch als Privatmann Geschäfte machen, ohne dabei auch seinen Namen zu nutzen?Natürlich kann es Abgrenzungsprobleme geben.
Kritiker einer Gesetzesverschärfung sagen, dass es für Selbstständige unattraktiv würde, für einen Landtag oder den Bundestag zu kandidieren, wenn sie dafür ihren Beruf als Unternehmer oder Anwalt auf Eis legen oder aufgeben müssten. Sie warnen vor Parlamenten ohne Praktiker. Teilen Sie diese Befürchtung?Das Argument halte ich für vorgeschoben. Wenn man nur will, ist eine Abgrenzung möglich.
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