Die Musterfeststellungsklage gegen die Konzertkartenagentur CTS Eventim nimmt Fahrt auf. Mehr als 1500 Kläger unterstützen das Verfahren bereits – und die Frist ist noch nicht abgelaufen.
Foto: Sina Schuldt / dpa
Im Streit über die Rückerstattung von Ticketpreisen haben sich mehr als 1500 Menschen einer Musterfeststellungsklage gegen den Ticketverkäufer CTS Eventim angeschlossen. Bis Ende Februar hätten sich 1513 Verbraucherinnen und Verbraucher in das Klageregister eingetragen, sagte ein Sprecher dess in Berlin. Der Verband hatte die Musterfeststellungsklage gegen den Ticketverkäufer angestrengt.
Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Eventim bei abgesagten Veranstaltungen einzelne Komponenten des Ticketpreises einbehalte. So blieben Käuferinnen und Käufer etwa auf der Buchungsgebühr sitzen. Die Musterfeststellungsklage hatten die Verbraucherschützer beim Bayerischen Oberlandesgericht eingereicht. Betroffene können sich der Klage laut vzbv anschließen, bis es zur ersten mündlichen Verhandlung kommt.
Eventim hält die Klage für unbegründet. »Bereits das Landgericht München hat in seinem Urteil aus dem Juni 2021 ausdrücklich verneint, dass Ticketkäufer bei Absagen oder Verlegungen Erstattungsansprüche gegen CTS Eventim haben«, sagte eine Sprecherin. Das Gericht habe betont, dass derlei Ansprüche allenfalls gegen den Veranstalter bestünden.
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