Wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen hat das Landgericht Wiesbaden die Schlüsselfigur im Cum-Ex-Steuerskandal, Hanno Berger, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.
Wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen hat das Landgericht Wiesbaden die Schlüsselfigur im Cum -Ex-Steuerskandal, Hanno Berger , zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.in drei Fällen schuldig, entschied das Gericht am Dienstag . Zudem sollen aus Berger s Vermögen Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei komplexen „Cum-Ex“-Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten. Bei den von Berger vermittelten Geschäften seien über frühere Beschäftigte der Hypovereinsbank Dax-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Profiteur war ein inzwischen verstorbener Immobilieninvestor. Die Gewinne habe man aufgeteilt.
Das mögliche Höchstmaß für Berger hatte bei 15 Jahren gelegen. Die Anklage hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch für Berger plädiert.im Jahr 2021 als Straftat gewertet hat. Er beriet Banken, Fonds und Investoren bei der Konstruktion der Cum-Ex-Deals und warb über sein Netzwerk vermögende Kunden ein. Dafür kassierte er Millionen.
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