Cybercrime-Prozesse: BGH prüft Urteil gegen Cyberbunker-Bande von Traben-Trarbach

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Knapp vier Jahre ist es her, dass Hunderte Polizisten das erste deutsche Darknetzentrum in einer früheren Nato-Bunkeranlage aushoben. Dafür bekamen die acht Beschuldigten Freiheitsstrafen. Doch keine Seite akzeptierte das Urteil, daher geht der Fall nun weiter.

Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Alle acht Angeklagten und die Staatsanwaltschaft legten Revision ein. Daher befasst sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag mit dem Cyberbunker von Traben-Trarbach. Die Betreiber hatten unter dem Firmennamen Cyberbunker mit einem vor dem Zugriff der Polizei sicheren Datenzentrum geworben. Außer Kinderpornografie und Terrorismus könne man dort alles machen. Für 2000 Euro pro Jahr konnte man in einem Angebot eine Webpräsenz mieten. Die Kunden blieben anonym. Verträge mussten keine geschlossen werden. Und gab es Missbrauchsmeldungen, bot man den Kunden einen „Tarnkappenservice“ an, um Rechner-Adressen zu verschleiern.

Rädelsführer war demnach ein Niederländer, der den alten Bundeswehr-Bunker 2013 für 450.000 Euro gekauft hatte. Nach und nach sei die Bande gewachsen. Es habe eine Hierarchie gegeben, jeder habe eine feste Rolle gehabt. So sei etwa eine Deutsche als Buchhalterin tätig gewesen, die beiden Söhne des Niederländers waren laut Anklage als Administratoren für Kundenaufträge und IT zuständig.

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