Karlsruhe – Ex-Terroristin Daniela Klette (65) wurde in Untersuchungshaft der Besuch von ehemaligen RAF-Mitgliedern verboten. Der BGH befürchtet Fluchtpläne.
Die Terrororganisation Rote Arme Fraktion hat sich 1998 aufgelöst. Doch auch 26 Jahre später versetzen die Überreste der linksextremistischen Gruppierung die Justiz noch immer in Alarmbereitschaft!den Besuch von zwei früheren RAF-Mitstreitern im Gefängnis verboten. Deutschlands oberstes Strafgericht befürchtet, dass Klette mit den Ex-Terroristen ihre Flucht planen oder so Kontakt zu ihren noch flüchtigen Komplizen aufnehmen könnte.
Die Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977. Buback und sein Fahrer starben im Kugelhagel, als von einem Motorrad aus einer Maschinenpistole Schüsse auf seinen Dienstwagen abgefeuert wurdenSonnenberg wurde verdächtigt, 1977 an der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback beteiligt gewesen zu sein. Bei seiner Festnahme im Mai 1977 schoss er auf Polizisten, verletzte einen schwer.
ass die früheren RAF-Mitglieder noch immer gefährlich sein und die Strukturen in Teilen noch bestehen könnten . Die größte Befürchtung: Klette könnte mit dem Besuch ihren Ausbruch aus der JVA planen. Auch die Warnung Klettes an einen ihrer Komplizen kurz vor ihrer Verhaftung wurde laut SZ vom Gericht als „hochkonspirativ“ gewertet.noch die Bundesanwaltschaft kommentierten den Vorgang. Daniela Klettes Anwalt Lukas Theune bestätigte jedoch die Entscheidung des BGH.
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