Der Baum vom Nebengrundstück ragt über den Zaun und stört. Wann man die Zweige kappen darf – und wann nicht. Die SZ-Rechtskolumne 'Darf man das?'
verbietet Rückschnitte zwischen 1. März und 30. September. Lediglich"schonende Form- und Pflegeschnitte" sind gestattet.Auch bei Neupflanzungen gibt es Vorgaben. Den Strauch direkt an den Gartenzaun zu setzen, damit vor der Terrasse möglichst viel Freifläche bleibt, mag in kleinen Stadtgärten naheliegend sein. Aber fast überall in Deutschland müssen bestimmte Abstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden.
Die Abstandsdetails regelt jedes Bundesland auf seine Weise. In Bayern beispielsweise muss bei Gewächsen bis zwei Meter Höhe das Pflanzloch mindestens 50 Zentimeter vom Zaun entfernt sein, bei größeren Pflanzen sind mindestens zwei Meter Abstand vorgeschrieben. Andere Bundesländer unterscheiden bei ihren Vorschriften zwischen Hecken und Bäumen oder zwischen stark- und schwachwüchsigen Arten.
Beratung lohnt sich ohnehin, bevor man im Gartenmarkt den Einkaufswagen volllädt, denn den meisten Jungpflanzen sieht man nicht an, was einmal aus ihnen werden kann. Der Schwarze Holunder zum Beispiel legt pro Jahr bis zu 80 Zentimeter zu: Da wird aus einem zarten Pflänzchen ruckzuck ein stattlicher Strauch. Was aber durchaus auch Vorteile hat - nämlich schnellen Sichtschutz zum Nachbargarten.
Und auch manch überhängender Ast ist durchaus gern gesehen - wenn er im Herbst voller Äpfel oder Birnen hängt. Hier ist die Selbsthilfe allerdings keine gute Idee, es gilt nämlich nicht der Überhang-, sondern der :"Solange die Früchte am Baum hängen, gehören sie dem Baumbesitzer, er darf auch mit einem Obstpflückgerät hinüberlangen und ernten", sagt Detlef Stollenwerk. Erst wenn das Obst heruntergefallen ist, darf man sich selbst bedienen.Wenn sie ihre Sträucher in Form bringt, hat die Autorin für ganz kurze Zeit das gute Gefühl, ihren Garten im Griff zu haben.
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Generationenwechsel in der Justiz: Fast ein Viertel der Brandenburger Richter steht kurz vor der PensionNachwuchs für die scheidenden Richter lässt sich schwer finden. Doch es gibt bereits Initiativen, um mehr junge Juristen zu gewinnen.
Weiterlesen »
Rechtsfrage: Darf mein Nachbar Hecken und Bäume an der Grundstücksgrenze pflanzen?Der Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli beantwortet Rechtsfragen aus dem Alltag. Heute: Streitigkeiten zwischen Nachbarn, die immer wieder die Gerichte beschäftigen. Nachbarschaftsstreit Justiz Recht
Weiterlesen »
Wahlausschuss empfiehlt Synode neues WahlverfahrenNach der gescheiterten Bischofswahl empfiehlt der Wahlvorbereitungsausschuss der Synode der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern ein komplett neues Verfahren mit der Wahl des neuen Landesbischofs im Herbst. „Der Wahlvorbereitungsausschuss hat ein Votum gefällt und empfiehlt der Synode, im September mit einem neuen Wahlvorschlag in die Beratung zu gehen“, sagte die Präsidentin der Synode und Vorsitzende des Ausschusses, Annekathrin Preidel, am Donnerstag in München der Deutschen Presse-Agentur.
Weiterlesen »