Darf die verhaftete Berliner Richterin in Zukunft wieder im Job arbeiten?
Voraussichtlich in den nächsten sechs bis acht Wochen werde der Dienstgerichtshof über ein Eilverfahren entscheiden, dessen Ziel die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte sei, teilte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit.
Berlins Justizsenatorin Lena Kreck hatte angekündigt, alle Mittel auszuschöpfen, damit Malsack-Winkemann dauerhaft nicht mehr als Richterin tätig sein kann und auch kein Geld mehr bekommt. Dazu gehört auch der Eilantrag beim OVG parallel zur Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts
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