Ein deutsches Lieferkettengesetz gibt es schon - die EU-Variante schärft noch mal nach. Die Bundesregierung unterstützt das Vorhaben nicht, aufgehalten hat das die neuen Regeln aber nicht.
Ein deutsches Lieferkettengesetz gibt es schon - die EU-Variante schärft noch mal nach. Die Bundesregierung unterstützt das Vorhaben nicht, aufgehalten hat das die neuen Regeln aber nicht.Foto: Saifurahman Safi/Xinhua/dpaLange wurde gerungen - nun haben die EU-Staaten das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen.
Der Gesetzestext muss nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit er in Kraft treten kann. Danach haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Das Vorhaben und dessen Auswirkungen im Überblick:Ziel des EU-Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken.
Betroffene Unternehmen müssen nach Angaben des EU-Parlaments etwa vertragliche Zusicherungen ihrer Zulieferer einholen. Falls nötig, müssten sie außerdem kleine und mittlere Unternehmen, mit denen sie Geschäfte machen, unterstützen, damit diese den neuen Verpflichtungen nachkommen könnten.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft habe gezeigt, dass die zu erwartenden Kostensteigerungen durch das EU-Lieferkettengesetz überschaubar seien. Außerdem sei es dem Gutachten zufolge weniger wahrscheinlich, dass dadurch bestimmte Produkte wegfielen als beim schon geltenden deutschen Lieferkettengesetz.
Der Sprecher der Initiative Lieferkettengesetz, Johannes Heeg, sprach von einem „Paradigmenwechsel im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Unternehmen“, der ein Erfolg der Zivilgesellschaft sei. In der Initiative haben sich Organisationen wie Amnesty International, der Deutsche Gewerkschaftsbund und Greenpeace zusammengeschlossen.Die Deutsche Industrie- und Handelskammer und der Verband der Automobilindustrie richteten Forderungen an die Bundesregierung.
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